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| | | Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) | |
| | | § 1 Gegenstand und Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind wesentlicher Bestandteil jedes Vertrags zwischen TIMA & MEILENBROCK und seinem jeweiligen Kunden (Auftraggeber), soweit im Einzelnen nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wird. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden (Auftraggebers), sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB, haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von TIMA & MEILENBROCK schriftlich anerkannt wurden. | | | | | | | |
| | § 2 Vertragsleistungen Die von TIMA & MEILENBROCK zu erbringenden Leistungen werden in einem gesonderten Bestätigunsschreiben festgeschrieben. Bei Auftragserteilung werden alle im Bestätigungsschreiben enthaltenen Maßnahmen ausgeführt. Davon ausgenommen sind optionale Maßnahmen, sofern Sie nicht durch den Kunden (Auftraggeber) gesondert beauftragt werden. Einzelne Maßnahmen können nicht aus dem Bestätigungsschreiben herausgelöst und anteilig abgerechnet werden, sondern bedürfen eines neuen Angebotes. | | | | | | | |
| | § 3 Zahlungsbedingungen Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, geltend am Tag der Zahlung. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungszustellung ohne Abzüge auf das von uns angegebene Konto zu bezahlen. Wenn Sie innerhalb 5 Werktagen nach Rechnungszustellung bezahlen, gewähren wir Ihnen nach vorheriger Absprache 2% Skonto. Unsere Reise- und Übernachtungskosten berechnen wir gesondert, sofern nicht im Bestätigungsschreiben anders vermerkt. TIMA & MEILENBROCK behält sich die Wahl des geeigneten Verkehrsmittels, unter Berücksichtigung wirtschaftlich korrekten Handelns, vor. Fahrten mit dem Pkw werden pro gefahrenem Kilometer mit 0,50 € zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet. Startpunkt ist dabei immer der jeweilige momentane Aufenthaltsort des eingesetzten Trainers, Coaches oder Beraters. Kommt der Kunde (Auftraggeber) gemäß §286 III BGB in Verzug, ist TIMA & MEILENBROCK berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen von 8 % p.a. zu erheben. | | | | | | | |
| | § 4 Urheberrecht und Nutzungsrechte Konzepte und Schulungsunterlagen, einschließlich der Entwürfe, sind geistiges Eigentum von TIMA & MEILENBROCK. Sie dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung von TIMA & MEILENBROCK weder im Original, noch bei der Reproduktion, noch in Auszügen verändert werden. TIMA & MEILENBROCK gewährt seinen Kunden ein einfaches Nutzungsrecht. Die Nutzung ist auf die Durchführung des jeweiligen Auftrages beschränkt und darf, sofern nicht anders im Angebot vermerkt, nicht für eine Durchführung durch Dritte oder eigene Mitarbeiter verwendet werden. Die Übertragung des Nutzungsrechtes bedarf der Zustimmung von TIMA & MEILENBROCK. | | | | | | | |
| | § 5 Gewährleistung und Haftung TIMA & MEILENBROCK verpflichtet sich, den jeweiligen Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. TIMA & MEILENBROCK haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Die Haftung beschränkt sich auf maximal 20% des Auftragsvolumens. Für Reisekosten, Übernachtungskosten und Kosten, die mit den beauftragten Dienstleistungen in Verbindung stehen, kann keine Haftung und kein Schadensersatz geltend gemacht werden. Für leichte Fahrlässigkeiten haftet TIMA & MEILENBROCK nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Die Haftung für positive Folgerungsverletzung, Verschulden, bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt TIMA & MEILENBROCK keine Haftung oder Gewährleistung, so weit TIMA & MEILENBROCK kein Auswahlverschulden trifft. | | | | | | | |
| | § 6 Mitwirkung des Auftraggebers Der Kunde (Auftraggeber) verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Verzögert sich die Ausführung des Auftrages aus Gründen, die der Kunde (Auftraggeber) zu verschulden hat, kann TIMA & MEILENBROCK eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen oder auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Auch bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. | | | | | | | |
| | § 7 Geheimhaltungs- und Diskretionspflicht TIMA & MEILENBROCK verpflichtet sich, Informationen über den Kunden (Auftraggeber), die bei der Vorbereitung und Durchführung der vereinbarten Maßnahmen anvertraut werden, nur nach Abstimmung mit dem Auftraggeber zu verwenden. | | | | | | | |
| | § 8 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. | | | | | | | |
| | | | § 9 Gerichtsstand Es gilt tschechisches Recht. Der Gerichtsstand ist Liberec, Tschechische Republik. | | | | | | | |
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